GEBÜHREN

Die Gebühren für die Kasseler Friedhöfe sind ca. zu 97% kostendeckend kalkuliert. Das bedeutet, die Einnahmen müssen die Kosten decken. Lediglich für die Grünflächenunterhaltung des Hauptfriedhofes gibt der Magistrat der Stadt Kassel seit 2004 einen geringen Zuschuss.

Bei Gebührenvergleichen mit anderen Kommunen ist größte Sorgfalt zu entwickeln. Grabstättengröße, Grabstättenlaufzeit und Ausgleich des Haushaltsdefizites sind bei Gebührenvergleichen zu würdigen.

Im Regelfall gibt jede Kommunalverwaltung einen mehr oder minder großen Zuschuss für die Friedhofsunterhaltung. Deshalb muss dieser Aspekt bei Gebührenvergleichen ausreichend berücksichtigt werden.

Friedhofsgebühren bestehen in Kassel immer aus zwei Komponenten:

Grabstättengebühr
und Bestattungsgebühr

Die Grabstättengebühr beinhaltet die Kosten für den Graberwerb und die Friedhofsunterhaltung in Abhängigkeit von der Laufzeit und Größe eines Grabes. In der Bestattungsgebühr sind die Kosten für Sargunterstellung, Benutzung der Trauerhalle, Grab öffnen und schließen und anderes enthalten.

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Gebührensatzung 2010 der Friedhöfe in Kassel

Gemäß Art. 37 Abs. 2 der Grundordnung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Mai 1967 (KABl. S. 19) in der jeweils gültigen Fassung und § 36 Abs. 2 in Verbindung mit § 37 der Ausführungsverordnung zum Vermögensaufsichtsgesetz (AVO-VAufsG) vom 26. Mai 1998 in der jeweils gültigen Fassung hat der Friedhofsausschuss folgende Friedhofsordnung erlassen:

I. Gebührenpflicht

Für die Inanspruchnahme (Benutzung) des Friedhofes oder seiner Einrichtungen sowie für damit zusammenhängende Amtshandlungen der Friedhofsverwaltung (gebührenpflichtige Leistungen) werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.

II. Pflichtige

Zur Entrichtung der Gebühren und Auslagen ist verpflichtet, wer

  1. die Friedhöfe und deren Einrichtungen in Anspruch nimmt,
  2. sich gegenüber der Friedhofsverwaltung zur Übernahme der Kosten verpflichtet hat,
  3. zur Bestattung verpflichtet ist oder war
  4. eine gebührenpflichtige Leistung beantragt oder empfangen hat.

Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner

III. Entstehung und Fälligkeit

  1. Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Beginn der Inanspruchnahme des Friedhofes oder seiner Einrichtungen. Bei Amtshandlungen entsteht die Gebührenpflicht mit dem auf den Beginn der Amtshandlung folgenden Monatsersten.
  2. Gebühren werden mit Bekanntgabe des Bescheides fällig.
  3. In Härtefällen kann die Friedhofsverwaltung die Gebühren ermäßigen oder erlassen.

1.

Grabstätten für Erdbestattungen

EUR

1.1

Für die Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten werden bei einer 30jährigen Nutzungszeit folgende Gebühren für 1 Stelle erhoben:

 1.155,00

1.2

Für die Verleihung von Nutzungsrechten an “parkartig“ gestalteten Wahlgrabstätten auf dem Westfriedhof in den Abteilungen 6 und 11 mit doppelter Grundfläche und für Friedpark-Wahlgrabstätten auf dem Hauptfriedhof und den Friedhöfen Harleshausen, Niederzwehren, Wahlershausen, Wehlheiden und dem Westfriedhof werden bei einer 30jährigen Nutzungszeit folgende Gebühren erhoben:
je Stelle

 2.385,00

1.3

Für die Verleihung von Nutzungsrechten an einer Gruft im Mausoleum auf dem Hauptfriedhof werden bei einer 50jährigen Nutzungszeit folgende Gebühren erhoben:

je Gruft   (Raum für 6 Sargbestattungen)

28.125,00

1.4

Die Gebühr für die Überlassung einer Reihengrabstätte für eine 20jährige Ruhezeit beträgt:

    503,00

1.5

Die Gebühr für die Überlassung einer Kinderreihengrabstätte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr für eine 15 jährige Ruhezeit beträgt

     99,00

1.6

Für die Überlassung einer Kinderreihengrabstätte für bestattungspflichtige Totgeburten oder Säuglinge bis zum vollendeten 3. Lebensmonat werden für die Ruhezeit von 10 Jahren erhoben.

Das gleiche gilt für nicht bestattungspflichtige, vor Ablauf des 6. Schwangerschaftmonats tot geborene Kinder und Föten, die auf Wunsch der Angehörigen als Einzelfall in dem Feld für Totgeburten beigesetzt werden.
In der Gebühr enthalten ist die Pflege der Grabanlage für die Dauer der Ruhezeit. 

Diese Grabstätten werden ausschließlich in einem besonderen Feld auf dem Hauptfriedhof und dem islamischen Feld auf dem Westfriedhof angeboten. Die Sarggröße darf 60 cm nicht überschreiten. Werden Totgeburten oder Säuglinge bis zum vollendeten 3. Lebensmonat in einem Kinderreihengrab bestattet gelten die Gebühren wie unter Ziffer 1.5

    234,00

2.

Grabstätten für Urnenbestattungen

 

2.1

Für die Verleihung von Nutzungsrechten an Urnenwahlgrabstätten werden nachfolgende Gebühren erhoben:

 

2.2

Urnenwahlgrabstätte für 2 Urnen auf 25 Jahre

  702,00

2.3

Urnenwahlgrabstätten für 2 Urnen auf 25 Jahre als „Friedparkgräber“ auf dem Hauptfriedhof und den Friedhöfen Harleshausen, Niederzwehren, Wahlershausen, Wehlheiden und dem Westfriedhof 

1.404,00

2.4.

Urnenwahlgrabstätte für 4 Urnen auf 30 Jahre

  948,00

2.5

Urnenwahlgrabstätten für 4 Urnen auf 30 Jahre als „Friedparkgräber“ auf dem Hauptfriedhof und den Friedhöfen Wahlershausen und Wehlheiden.

1.896,00

2.6

Für die Überlassung einer Urnenreihengrabstätte werden auf die Dauer von 20 Jahren einmalig erhoben

   905,00

2.7

Für die Überlassung einer anonymen Urnenreihengrabstätte

   638,00

2.8

Für die Überlassung einer Stelle innerhalb der Urnengemeinschaftsanlage inkl. namentliche Kennzeichnung

   879,00

3.

Erneuerung von Nutzungsrechten

 
 

Für den Erneuerung des 50-, 30- oder 25jährigen Nutzungsrechtes an Wahl- und Urnenwahlgrabstätten sowie für die Grüfte im Mausoleum gelten die gleichen Gebühren wie für die Verleihung von Nutzungsrechten gem. der jeweils gültigen Gebührensatzung. Wiedererwerbszeiten von weniger als 50, 30 oder 25 Jahren werden entsprechend berechnet.

 

4.

Rasen- und Cotoneasterschnitt

 
 

Für Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften wird gemäß § 31 der Friedhofssatzung eine jährliche Gebühr für den Rasenschnitt, den Cotoneasterschnitt (bei Flächenbepflanzungen) oder der Kiespflege auf den Wahlgrabstätten erhoben.

 

4.1

Rasenschnitt

 
 

Erdbestattungen - Wahlgrabstätten

 

4.1.1

1 Stelle

27,50

4.1.2

2 Stellen

47,50

4.1.3

3 Stellen

55,50

4.1.4

4 Stellen

67,00

4.1.5

je weitere Stelle zusätzlich

7,00

4.1.6

Urnenwahlgrabstätten

25,00

4.2

Cotoneasterschnitt

 

4.2.1

Cotoneasterschnitt bei Flächenbepflanzungen der Einzelwahlgrabstätten auf dem Hauptfriedhof in den Abteilungen 14, 19, 30 b, 31, U 3 und U 6

27,50

4.3

Kiespflege

 

4.3.1

Kiespflege Urnenwahlgrabstätten (nur U 9, Hauptfriedhof)

12,50

5.

Erdbestattungen

 

5.1

Erdbestattungen in einer Wahlgrabstätte für Personen ab vollendetem 5. Lebensjahr je nach Leistung:

 

5.1.1

Trauerfeier in der Trauerhalle und Bestattung in einem Wahlgrab inkl. folgender Leistungen:
Unterstellung des Sarges, Benutzung der Trauerhalle einschl. einer würdigen Grundausstattung mit Kerzen, Gründekoration und Orgelspiel, Auslegen einer Kondolenzliste, Überführung der Sarges von der Trauerhalle zum Grab, Ausgrünen des Grabes, Transport der Kränze von der Trauerhalle zum Grab, Ausheben und Schließen des Grabes

1.390,00

5.1.2

Trauerfeier im kleinen Trauerraum des Hauptfriedhofes  Trauerhalle Hauptfriedhof und Bestattung in einem Wahlgrab inkl. folgender Leistungen
Unterstellung des Sarges, Benutzung des kleinen Trauerraumes des Hauptfriedhofes einschl. einer würdigen Grundausstattung, Auslegen einer Kondolenzliste, Überführung des Sarges von dem Trauerraum zum Grab, Ausgrünen des Grabes, Transport der Kränze von der Trauerhalle zum Grab, Ausheben und Schließen des Grabes

1.269,00

5.1.3

Doppelbestattung als Zusatzgebühr inkl. folgender Leistungen:
Unterstellung des Sarges, Überführung des Sarges von der Trauerhalle zum Grab, Transport der Kränze von der Trauerhalle zum Grab, Ausheben und Schließen des Grabes, Ausgrünen des Grabes

  875,00

5.1.4

Bestattung in einem Wahlgrab ohne Benutzung der Trauerhalle mit Sargaufbahrung ab Trauerhalle inkl. folgender Leistungen
Unterstellung des Sarges, Vorhalten der Trauerhalle, Überführung des Sarges von der Trauerhalle zum Grab, Ausgrünen des Grabes, Transport der Kränze von der Trauerhalle zum Grab, Ausheben und Schließen des Grabes

1.100,00

5.1.5

Bestattung in einem Wahlgrab ohne Benutzung der Trauerhalle inkl. folgender Leistungen
Unterstellung des Sarges, Überführung der Sarges von der Trauerhalle zum Grab, Ausgrünen des Grabes, Transport der Kränze von der Trauerhalle zum Grab, Ausheben und Schließen des Grabes

   933,00

5.1.6

Bestattung von Diakonissen auf dem Wehlheider Friedhof inkl. folgender Leistungen:
Überführung des Sarges zum Grab, Ausgrünen des Grabes, Transport der Kränze von der Trauerhalle zum Grab, Ausheben und Schließen des Grabes

   786,00

5.1.7

Bestattung nach Ablauf der Ruhezeit (kleiner Sarg) in einer Wahlgrabstätte inkl. folgender Leistungen:
Überführung des Sarges zum Grab, Ausheben und Schließen des Grabes

   374,00

5.2

Erdbestattungen in einer Reihengrabstätte für Personen ab vollendetem 5. Lebensjahr je nach Leistung:

 

5.2.1

Trauerfeier in der Trauerhalle und Bestattung in einem Reihengrab inkl. folgender Leistungen:
Unterstellung des Sarges, Benutzung der Trauerhalle einschl. einer würdigen Grundausstattung mit Kerzen, Gründekoration und Orgelspiel, Auslegen einer Kondolenzliste, Überführung des Sarges von der Trauerhalle zum Grab, Ausgrünen des Grabes, Transport der Kränze von der Trauerhalle zum Grab, Ausheben und Schließen des Grabes, Aufschaufeln des Grabes, Abtransport der alten Kränze, Aufstellen eines Namensschildchens

1.520,00

5.2.2

Trauerfeier im kleinen Trauerraum des Hauptfriedhofes und Bestattung in einem Reihengrab inkl. folgender Leistungen
Unterstellung des Sarges, Benutzung des kleinen Trauerraumes des Hauptfriedhofes  einschl. einer würdigen Grundausstattung, Auslegen einer Kondolenzliste, Überführung des Sarges von dem Trauerraum zum Grab, Ausgrünen des Grabes, Transport der Kränze von der Trauerhalle zum Grab, Ausheben und Schließen des Grabes, Aufschaufeln des Grabes, Abtransport der alten Kränze, Aufstellen eines Namensschildchens

1.399,00

5.2.3

Bestattung in einem Reihengrab ohne Benutzung der Trauerhalle mit Sargaufbahrung ab Trauerhalle inkl. folgender Leistungen
Unterstellung des Sarges, Vorhalten der Trauerhalle, Überführung des Sarges von der Trauerhalle zum Grab, Ausgrünen des Grabes, Transport der Kränze von der Trauerhalle zum Grab, Ausheben und Schließen des Grabes, Aufschaufeln des Grabes, Abtransport der alten Kränze, Aufstellen eines Namensschildchen

1.230,00

5.2.4

Bestattung in einem Reihengrab ohne Benutzung der Trauerhalle inkl. folgender Leistungen
Unterstellung des Sarges, Überführung des Sarges von der Trauerhalle zum Grab, Ausgrünen des Grabes, Transport der Kränze von der Trauerhalle zum Grab, Ausheben und Schließen des Grabes, Aufschaufeln des Grabes, Abtransport der alten Kränze, Aufstellen eines Namensschildchen

1.063,00

5.2.5

Bestattung nach Ablauf der Ruhezeit (kleiner Sarg) in einer Reihengrabstätte inkl. folgender Leistungen
Überführung des Sarges zum Grab, Ausheben und Schließen des Grabes

   433,00

5.3

Sonstige Erdbestattungen für Personen ab vollendetem 5. Lebensjahr je nach Leistung:

 

5.3.1

Bestattung auf dem islamischen Gräberfeld des Westfriedhofes ohne Träger inkl. folgender Leistungen:
Unterstellung des Sarges, Nutzung des Raumes für rituelle Waschungen, Ausheben und Schließen des Grabes, Aufschaufeln des Grabes, Abtransport der alten Kränze, Aufstellen eines Namensschildes

1.030,00

5.3.2

Bestattung auf dem Jüdischen Friedhof, Kassel-Bettenhausen inkl. folgender Leistungen:
Unterstellung des Sarges, Gründekoration mit Kerzen, Säuberung der Jüdischen Trauerhalle, Überführung des Sarges zum Grab, Ausheben und Schließen des Grabes, Aufschaufeln des Grabes

1.272,00

5.4

Erdbestattungen für Personen bis zum 5. Lebensjahr je nach Leistung:

Bei Kindern bis zum 5. Lebensjahr werden von allen entsprechend ausgewählten Gebührenpaketen (Ziffer 5.1 bis 5.3.2 ) nur 50 % der für Personen über 5 Jahren fälligen Gebühren berechnet.


 

5.4.1

Bestattung auf dem Sonderfeld für Totgeburten und Säuglingen bis zum 3. Lebensmonat auf dem Hauptfriedhof und auf dem islamischen Gräberfeld des Westfriedhofes ohne Benutzung der Trauerhalle inkl. folgender Leistungen:

Überführung des Sarges von der Trauerhalle zum Grab, Ausgrünen des Grabes, Ausheben und Schließen des Grabes Das gleiche gilt für nicht bestattungspflichtige, vor Ablauf des 6. Schwangerschaftmonats tot geborene Kinder und Föten, die auf Wunsch der Angehörigen als Einzelfall in dem Feld für Totgeburten beigesetzt werden. 
Alle anderen nicht bestattungspflichtigen Fehlgeburten sind gebührenfrei lt. Beschluss des Friedhofsausschusses vom 10. Dezember 2002. (siehe § 16 b Gemeinschaftsgrabanlage für Fehlgeburten der Friedhofssatzung)

    182,00

5.5

Trauerfeiern mit anschließender Überführung nach auswärts je nach Leistung:

 

5.5.1

Trauerfeier in der Trauerhalle mit anschließender Überführung nach auswärts ohne Träger inkl. folgender Leistungen:
Unterstellung des Sarges, Benutzung der Trauerhalle einschl. einer würdigen Grundausstattung mit Kerzen, Gründekoration und Orgelspiel, Auslegen einer Kondolenzliste

   604,00

5.5.2

Trauerfeier in der Trauerhalle mit anschließender Überführung nach auswärts mit Träger inkl. folgender Leistungen:
Unterstellung des Sarges, Benutzung der Trauerhalle einschl. einer würdigen Grundausstattung mit Kerzen, Gründekoration und Orgelspiel, Auslegen einer Kondolenzliste, Überführung der Sarges zum Leichenwagen

   903,00

5.5.3

Trauerfeier im kleinen Trauerraum des Hauptfriedhofes mit anschließender Überführung nach auswärts ohne Träger inkl. folgender Leistungen:
Unterstellung des Sarges, neBenutzung des kleinen Trauerraumes des Hauptfriedhofes einschl. einer würdigen Grundausstattung mit Kerzen, Gründekoration und Orgelspiel, Auslegen einer Kondolenzliste

   483,00

5.5.4

Trauerfeier im kleinen Trauerraum des Hauptfriedhofes mit anschließender Überführung nach auswärts mit Träger inkl. folgender Leistungen:
Unterstellung des Sarges, Benutzung des kleinen Trauerraumes des Hauptfriedhofes  einschl. einer würdigen Grundausstattung mit Kerzen, Gründekoration und Orgelspiel, Auslegen einer Kondolenzliste, Überführung der Sarges zum Leichenwagen

   782,00

6.

Feuerbestattungen

 

6.1

Trauerfeiern und Urnenfeiern mit Urnenbeisetzung nach Einäscherung im KF Krematorium Kassel

 

6.1.1

Trauerfeier in der Trauerhalle mit Urnenbeisetzung nach Einäscherung in Kassel inkl. folgender Leistungen:
Unterstellung des Sarges, Benutzung der Trauerhalle einschl. einer würdigen Grundausstattung mit Kerzen, Gründekoration und Orgelspiel, Auslegen einer Kondolenzliste, Transport der Kränze von der Trauerhalle zum Grab, Benutzung des Urnenraumes, Überführung der Urne von dem Urnenraum zum Grab, Ausgrünen des Grabes, Ausheben und Schließen des Grabes

   947,00

6.1.2

Trauerfeier im kleinen Trauerraum des Hauptfriedhofes mit Urnenbeisetzung nach Einäscherung in Kassel inkl. folgender Leistungen:
Unterstellung des Sarges, Benutzung des kleinen Trauerraumes des Hauptfriedhofes einschl. einer würdigen Grundausstattung mit Kerzen, Gründekoration und Orgelspiel, Auslegen einer Kondolenzliste, Transport der Kränze von dem Trauerraum zum Grab, Benutzung des Urnenraumes, Überführung der Urne von dem Urnenraum zum Grab, Ausgrünen des Grabes, Ausheben und Schließen des Grabes

   826,00

6.1.3

Urnenfeier in der Trauerhalle nach Einäscherung in Kassel mit anschl. Urnenbeisetzung inkl. folgender Leistungen:
Unterstellung des Sarges, Benutzung der Trauerhalle einschl. einer würdigen Grundausstattung mit Kerzen, Gründekoration und Orgelspiel, Auslegen einer Kondolenzliste, Überführung der Urne von der Trauerhalle zum Grabe, Ausheben und Schließen des Grabes, Ausgrünen des Grabes

   839,00

6.1.4

Urnenfeier im kleinen Trauerraum des Hauptfriedhofes nach Einäscherung in Kassel mit anschl. Urnenbeisetzung inkl. folgender Leistungen:
Benutzung des kleinen Trauerraumes des Hauptfriedhofes einschl. einer würdigen Grundausstattung mit Kerzen, Gründekoration und Orgelspiel, Auslegen einer Kondolenzliste, Überführung der Urne von dem Trauerraum zum Grabe, Ausheben und Schließen des Grabes, Ausgrünen des Grabes

   718,00

6.1.5

Doppelfeier als Zusatzgebühr nach Einäscherung in Kassel mit anschl. Urnenbeisetzung inkl. folgender Leistungen:
Unterstellung des Sarges, Überführung der Urne von der Trauerhalle zum Grabe, Ausheben und Schließen des Grabes, Ausgrünen des Grabes

  324,00

6.2

Trauerfeiern ohne Urnenbeisetzung und ohne Einäscherung im KF Krematorium Kassel

 

6.2.1

Trauerfeier in der Trauerhalle ohne Urnenbeisetzung inkl. folgender Leistungen:
Unterstellung des Sarges, Benutzung der Trauerhalle einschl. einer würdigen Grundausstattung mit Kerzen, Gründekoration und Orgelspiel, Auslegen einer Kondolenzliste

   604,00

6.2.2

Trauerfeier im kleinen Trauerraum des Hauptfriedhofes ohne Urnenbeisetzung inkl. folgender Leistungen:
Unterstellung des Sarges, des kleinen Trauerraumes des Hauptfriedhofes einschl. einer würdigen Grundausstattung mit Kerzen, Gründekoration und Orgelspiel, Auslegen einer Kondolenzliste

  483,00

6.3

Urnenfeiern mit anschl. Beisetzung außerhalb Kassels eingeäscherter Verstorbene

 

6.3.1

Urnenfeier des außerhalb Kassels eingeäscherten Sarges mit Urnenbeisetzung in der Trauerhalle inkl. folgender Leistungen:
Urnenannahme und Aufbewahrung, Benutzung der Trauerhalle, Überführung der Urne von der Trauerhalle zum Grabe, Transport der Kränze zum Grabe, Ausheben und Schließen des Grabes, Ausgrünen des Grabes

   738,00

6.3.2

Urnenfeier des außerhalb Kassels eingeäscherten Sarges mit Urnenbeisetzung im kleinen Trauerraum des Hauptfriedhofes  inkl. folgender Leistungen:
Urnenannahme und Aufbewahrung, des kleinen Trauerraumes des Hauptfriedhofes, Überführung der Urne von der Trauerhalle zum Grabe, Transport der Kränze zum Grabe, Ausheben und Schließen des Grabes, Ausgrünen des Grabes

   617,00

6.3.3

Urnenfeier des außerhalb Kassels eingeäscherten Sarges ohne Urnenbeisetzung in der Trauerhalle inkl. folgender Leistungen:
Benutzung der Trauerhalle, Transport der Kränze

   513,00

6.3.4

Urnenfeier des außerhalb Kassels eingeäscherten Sarges ohne Urnenbeisetzung im kleinen Trauerraum des Hauptfriedhofes inkl. folgender Leistungen:Benutzung des kleinen Trauerraumes des Hauptfriedhofes einschl. einer würdigen Grundausstattung mit Kerzen, Gründekoration und Orgelspiel,, Transport der Kränze

     392,00



Urnenfeiern ohne Beisetzung nach Einäscherung im KF Krematorium Kassel

6.3.5     

Urnenfeier in der Trauerhalle nach Einäscherung in Kassel ohne Urnenbeisetzung inkl. folgender Leistungen:Unterstellung des Sarges, Benutzung der Trauerhalle einschl. einer würdigen Grundausstattung mit Kerzen, Gründekoration und Orgelspiel, Auslegen einer Kondolenzliste  

     604,00

6.3.6

Urnenfeier im kleinen Trauerraum des Hauptfriedhofes nach Einäscherung in Kassel ohne Urnenbeisetzung inkl. folgender Leistungen:Unterstellung des Sarges, Benutzung des kleinen Trauerraumes des Hauptfriedhofes einschl. einer würdigen Grundausstattung mit Kerzen, Gründekoration und Orgelspiel, Auslegen einer Kondolenzliste

     483,00

6.4

Urnenbeisetzungen ohne Trauerfeier

 

6.4.1

Urnenbeisetzung ohne Benutzung der Trauerhalle nach Einäscherung in Kassel inkl. folgender Leistungen:
Unterstellung des Sarges, Benutzung des Urnenraumes, Überführung der Urne von der Trauerhalle zum Grabe, Ausheben und Schließen des Grabes, Ausgrünen des Grabes

 432,00

6.4.2

Urnenbeisetzung ohne Benutzung der Trauerhalle des außerhalb Kassels eingeäscherten Verstorbenen sowie von Umbettungen inkl. folgender Leistungen:
Urnenannahme und Aufbewahrung, Benutzung des Urnenraumes, Überführung der Urne von der Trauerhalle zum Grabe, Ausheben und Schließen des Grabes, Ausgrünen des Grabes

  331,00

6.5

Feuerbestattung bei Personen unter dem 5. Lebensjahr
Bei Kindern bis zum 5. Lebensjahr werden von allen entsprechend ausgewählten Gebührenpaketen (Ziffer 6.1 bis 6.4.2) nur 50 % der für Personen über 5 Jahren fälligen Gebühren berechnet.

 

7.

Ausgrabungsgebühren

 
 

Ausgrabungen von Leichen dürfen nur vorgenommen werden, wenn das Gesundheitsamt seine Zustimmung und das Ordnungsamt seine Genehmigung erteilt hat.
Für diese Leistungen fallen zusätzliche Städtische Gebühren an.

 
 

Ausgrabung einer Leiche vor Ablauf der Ruhezeit

 

7.1

Personen über 5 Jahre

 809,00

7.2

Wiederbeisetzung

 449,00

7.3

Personen unter 5 Jahren

 449,00

7.4

Wiederbeisetzung

 231,00

 

Neueinsargung

Die Inanspruchnahme eines neuen Sarges bei Umbettungen geht zu Lasten des Antragstellers

 

7.5

Personen über 5 Jahre

 504,00

7.6

Personen unter 5 Jahren

 199,00

 

Ausgrabung einer Leiche nach Ablauf der Ruhezeit

 

7.7

Personen über 5 Jahre einschließlich Einsargung

 

7.8

mit Wiederbeisetzung

 791,00

7.9

ohne Wiederbeisetzung

 611,00

 

Personen unter 5 Jahren einschließlich Einsargung

 

7.10

mit Wiederbeisetzung

 422,00

7.11

ohne Wiederbeisetzung

 264,00

 

Ausgrabung von Urnen

 102,00

7.12

Wiederbeisetzung innerhalb von Kassel

 142,00

7.13

Für die Bereitstellung eines neuen Aschenbehälters bei Ausgrabungen werden erhoben:

   53,50

8.

Genehmigungsgebühren für Grabmale, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen

 

8.1

Die Gebühr für die Genehmigung von Grabzeichen, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen beträgt

   51,50

8.2

Werden Zusatzsteine, Einfassungen, Abdeckplatten oder Sonstiges auf einem separaten Antrag eingereicht, beträgt auch hier die Genehmigungsgebühr

   51,50

8.3

Für die Überprüfung der erstellten Grabmale und Anlagen auf Standsicherheit und Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht wird für die Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Gebühr von erhoben. Die Gebührenpflicht entsteht in einer Summe für die gesamte Nutzungsdauer mit der Erteilung der Genehmigung zur Aufstellung des Grabzeichens bzw. mit dem Antrag auf Erneuerung des Nutzungsrechtes

      2,70

8.4

Gebühren für Ausschachtungen von Grabmalfundamenten:

 

8.5

bis 75 cm oder alternativ Überleger

   56,00

8.6

bis 110 cm Breitsteinformat

   79,00

8.7

je weitere 10 cm

   10,30

8.8

Kubische Steine

   66,00

9.

Einebnung von Wahlgrabstätten

 

9.

Für das Entsorgen von stehenden Grabsteinen

 

9.1

stehender Grabstein

   76,00

9.2

Fundament

   85,00

9.3

Kissenstein

   50,00

9.4

Einfassungen je angefangener Meter

   17,00

10.

Sonstige Gebühren

 

10.1

Die Gebühren für die Unterstellung eines Sarges im Kühlraum zur darauffolgenden Einäscherung ohne Benutzung der Trauerhalle und ohne Beisetzung betragen:

 147,00

10.2

Für die Unterstellung einer Leiche in besonderen Fällen, wenn der von der Friedhofsverwaltung vorgesehene frühestmögliche Termin für die Beisetzung von den Angehörigen nicht akzeptiert oder die Leiche nach auswärts überführt wird, werden erhoben in einer Kühlzelle pro Tag

 

10.3

1. – 3. Tag

    43,00

10.4

ab dem 4.Tag

    22,00

10.5

in einer Tiefkühlzelle pro Tag

    49,00

10.6

Für die Benutzung des Abschiedsraumes je Fall

   42,00

   


10.7

Für die Doppelzeit in der Trauerhalle bei Erdbestattung, Trauerfeiern und Urnenfeiern zuzüglich

   89,00

10.8

Für das Läuten bei kirchlichen Trauerfeiern, Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen werden erhoben

   14,00

10.9

Benutzung und Säuberung des Raumes für rituelle Waschungen auf dem Westfriedhof und Entsorgung von Abfällen

 295,00

10.0

Für das Auslegen jeder weiteren Kondolenzliste werden erhoben:

   10,00

10.11

Die Urnen werden nach der Einäscherung oder dem Eintreffen von auswärtigen Krematorien 14 Tage gebührenfrei aufbewahrt. Für jede weitere angefangene Woche werden berechnet:

    8,00

 

Zusatzgebühren für besondere Dienstleistungen an Samstagen

 

10.12

für eine Urnenbeisetzung am Samstag

   97,00

10.13

für eine Urnenfeier mit anschließender Beisetzung am Samstag

 161,00

10.14

für eine Erdbestattung am Samstag

 579,00

10.15

Für die Bereitstellung eines weiteren Trägers bei Urnenbeisetzungen

   60,00

10.16

Für die Zweitausfertigung von Urkunden und sonstigen Dokumenten

   10,00

10.17

Gebühr für die – in Ausnahmefällen gewährte – Nutzung/Betreuung von abgelaufenen Reihengrabstätten durch Angehörige für 5 Jahre

 107,00

10.18

Zulassungsgebühr für Gewerbetreibende jeweils für 2 Jahre

   64,00

10.19

Für hoheitliche Tätigkeiten
(z. B. Einebnen von Grabstätten) nach Stundenverrechnungssatz je Gärtner-Stunde

   42,00

10.20

Verwaltungsgebühr:

Diese Gebühren werden für folgende Tätigkeiten erhoben:

  1. Ändern oder Stornieren eines vereinbarten Feier-/oder Bestattungstermins
  2. Bearbeitung von Anträgen auf Aus-/Umbettungen eines Leichnams bzw. Überresten sowie einer Urne
  3. Vorzeitige Rückgabe eines Wahlgrabes
  4. Übertragung eines Nutzungsrechtes auf andere Personen
  5. Genehmigung zur Beisetzung in einer Grabstätte, wenn das Recht nach der Friedhofssatzung nicht vorliegt
  6. Schriftliche Auskunft aus dem Sterberegister bei unvollständiger Angabe des Namens oder der Personendaten des Verstorbenen.

   42,00

Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die Gebührensatzung vom 22. Februar 2009 außer Kraft.

Der Friedhofsausschuss

Die Vorsitzende
gez. Barbara Heinrich

Die Mitglieder
gez. Witte und gez. J. Renner

---

Kirchenaufsichtlich genehmigt
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
- Das Landeskirchenamt –
Kassel, den 15.01.2010
Im Auftrag
gez.
Kniffert
Kirchenverwaltungsoberrat

Die Gebührensatzung wurde am 23. Januar 2010 veröffentlicht und tritt am 24. Januar 2010 in Kraft.

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