Gebühren

Die Gebühren für die Kasseler Friedhöfe sind kostendeckend kalkuliert. Das bedeutet, die Einnahmen müssen die Kosten nahezu komplett decken. Lediglich für die Grünflächenunterhaltung des Hauptfriedhofes gibt der Magistrat der Stadt Kassel seit 2004 einen Zuschuss.

Gebührenvergleiche mit anderen Kommunen sind mit größter Sorgfalt vorzunehmen. Wichtig ist, dass Grabstättengröße, Grabstättenlaufzeit und der Ausgleich des Haushaltsdefizites bei den Vergleichen gewürdigt werden.

Im Regelfall gewährt jede Kommunalverwaltung einen mehr oder weniger großen Zuschuss für die Friedhofsunterhaltung. Deshalb muss dieser Aspekt bei Gebührenvergleichen ausreichend berücksichtigt werden.

Friedhofsgebühren bestehen in Kassel immer aus zwei Komponenten: Grabstättengebühr und Bestattungsgebühr.

Die Grabstättengebühr beinhaltet die Kosten für den Graberwerb und die Friedhofsunterhaltung in Abhängigkeit von der Laufzeit und Größe eines Grabes. In der Bestattungsgebühr sind die Kosten für Sargunterstellung, Benutzung der Trauerhalle, Graböffnung und -schließung sowie weitere Positionen enthalten.

Die neue Gebührensatzung kann telefonisch 0561 / 98395 – 0 bei der Friedhofsverwaltung angefordert oder unter der Rubrik „Downloads“  heruntergeladen werden.