REIHENGRÄBER

Reihengrabstätten sind Grabstätten für die Erd- und Urnenbestattung, die der Reihe nach belegt werden. Erst im Todesfall ist eine Inanspruchnahme der Gräber möglich. Die Grablage kann von der Familie/den Angehörigen nicht ausgewählt werden. Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Nach Ablauf der 20jährigen Ruhezeit werden die Reihengräber eingeebnet. Seit dem Jahr 1998 können diese Gräber auf besonderen Wunsch und gegen Gebühr um weitere 5 Jahre genutzt werden. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Gräber eingeebnet.

WAHLGRÄBER

Ein Wahlgrab kann aus den verfügbaren freien Grabplätzen ausgewählt werden. Lage und Anzahl der Grabstellen werden selbst bestimmt. Man erhält ein Recht auf ausschließliche Nutzung der ausgewählten Grabstätte. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf immer wieder auf maximal 30 Jahre verlängert werden. Es wird nach ein- und mehrstelligen Wahlgrabstätten unterschieden.

In einer einstelligen Wahlgrabstätte können eine Sarg- und zusätzlich zwei Urnenbestattungen erfolgen. Erst wenn die 20jährige Ruhezeit abgelaufen ist, kann eine neue Sargbestattung erfolgen. Das Nutzungsrecht gilt im Todesfall für die eigene Person, ihre Angehörigen und deren Rechtsnachfolger.

Wichtig: Nicht alle Grabarten werden auf allen Kasseler Friedhöfen angeboten. Die folgenden Grabarten stehen nur auf dem Hauptfriedhof zur Verfügung:

  • Anonyme Urnenreihengräber
  • Urnengemeinschaftsgräber
  • Gemeinschaftsgrab für Fehlgeburten
  • Kinderreihengräber für Totgeburten und Säuglinge
  • Urnenreihengräber werden mit Ausnahme der kleineren Stadtteilfriedhöfe auf den folgenden Friedhöfen angeboten: Hauptfriedhof, Bettenhausen, Harleshausen, Waldau, Wehlheiden, West - und Nordfriedhof
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