WAHLGRÄBER

Ein Wahlgrab kann aus den verfügbaren freien Grabplätzen ausgewählt werden. Lage und Anzahl der Grabstellen werden selbst bestimmt. Man erhält ein Recht auf ausschließliche Nutzung der ausgewählten Grabstätte. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf immer wieder auf maximal 30 Jahre verlängert werden. Es wird nach ein- und mehrstelligen Wahlgrabstätten unterschieden.

In einer einstelligen Wahlgrabstätte können eine Sarg- und zusätzlich zwei Urnenbestattungen erfolgen. Erst wenn die 20jährige Ruhezeit abgelaufen ist, kann eine neue Sargbestattung erfolgen. Das Nutzungsrecht gilt im Todesfall für die eigene Person, ihre Angehörigen und deren Rechtsnachfolger.

Wahlgrabstätte (Mustergrab)

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