REIHENGRÄBER
Reihengrabstätten sind Grabstätten für die
Erdbestattung, die der Reihe nach belegt werden. Erst im Todesfall ist
eine Inanspruchnahme der Gräber möglich. Die Grablage kann
von der Familie/den Angehörigen nicht ausgewählt werden.
Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Nach
Ablauf der 20jährigen Ruhezeit werden die Reihengräber
eingeebnet. Seit dem Jahr 1998 können diese Gräber auf
besonderen Wunsch und gegen Gebühr um weitere 5 Jahre genutzt
werden. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Gräber eingeebnet.
