REIHENGRÄBER

Reihengrabstätten sind Grabstätten für die Erdbestattung, die der Reihe nach belegt werden. Erst im Todesfall ist eine Inanspruchnahme der Gräber möglich. Die Grablage kann von der Familie/den Angehörigen nicht ausgewählt werden.

Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Nach Ablauf der 20jährigen Ruhezeit werden die Reihengräber eingeebnet. Seit dem Jahr 1998 können diese Gräber auf besonderen Wunsch und gegen Gebühr um weitere 5 Jahre genutzt werden. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Gräber eingeebnet.




Reihengrabfeld

Reihengrabfeld





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