URNENWAHLGRÄBER
Ein Wahlgrab kann aus den verfügbaren freien Grabplätzen ausgewählt werden. Lage und Anzahl der Grabstellen werden selbst bestimmt. Man erhält so ein Recht auf ausschließliche Nutzung der ausgewählten Grabstätte.
Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf immer wieder auf maximal 25 Jahre verlängert werden. Es wird nach zwei- und vierstelligen Wahlgrabstätten unterschieden.
URNENGEMEINSCHAFTSANLAGE
Die Urnen werden der Reihe nach auf großen repräsentativen,
aufgelassenen Erbbegräbnisplätzen beigesetzt.
Die Ruhezeit der beigesetzten Urnen beträgt 20 Jahre. Die Grabfläche wird
mit immergrünen Stauden bepflanzt und auf die Dauer der Ruhezeit vom
Friedhofspersonal gepflegt.
Die Beisetzungsstelle wird nicht einzeln gekennzeichnet. Aber Name und
Vorname des/der Verstorbenen werden zentral auf einer Inschriftenplatte
festgehalten. Blumen und Buketts können auf einer festgelegten Stelle
abgelegt werden.

