VORKAUF
Zur Regelung der "letzten Dinge", also im Wege der Vorsorge, ist es seit dem Jahr 1998 möglich, Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten im Vorkauf - also zu Lebzeiten - zu erwerben.
Von dieser Möglichkeit machen immer mehr Menschen Gebrauch, da
sie ihre Angelegenheiten zu Lebzeiten und mit vollem Bewußtsein
und in Abstimmung mit dem Partner/Partnerin und/oder den Kindern regeln
wollen. Diesen Wünschen ist die Friedhofsverwaltung gern
nachgekommen, da die Platzverhältnisse unserer Friedhöfe
genügend Raum lassen, allen Interessenten einen Grabplatz zu
Lebzeiten zur Verfügung zu stellen.
Wichtig: Die Laufzeit des Grabes beginnt erst am Tag der ersten Bestattung bzw. Beisetzung!