Innenansicht der Kapelle des Hauptfriedhofes Kassel
TRAUERFEIER UND BEISETZUNG
Die Wahl des Friedhofes und die Festlegung der Bestattungsart muß vor der Terminvereinbarung für die Trauerfeier innerhalb der Familie abgesprochen werden.
Noch besser: Die Partner sollten die wesentlichen Fragen rechtzeitig und in Ruhe besprochen haben. Kinder sollten ebenfalls rechtzeitig über die Entscheidung der Eltern informiert sein. Im Todesfall hilft die frühzeitige Entscheidung den Zurückbleibenden ganz wesentlich bei der Vorbereitung der Trauerfeier und der Beisetzung.
Die Regelung der "letzten Dinge" hat eine entscheidende Bedeutung für die spätere Trauerbewältigung.
Termine: Die Termine für die Beerdigung, die Trauerfeier oder die Urnenbeisetzung werden in enger Abstimmung mit Angehörigen, dem Bestatter und dem Geistlichen festgelegt.
FORMEN DER BESTATTUNG
Erdbestattung
Die christliche Trauerfeier mit Seelsorger oder die weltliche Trauerfeier mit Redner, findet in der Friedhofskapelle des Friedhofes statt. Die Dauer beträgt im Regelfall 25 bis 30 Minuten. Auf Wunsch der Angehörigen kann gegen geringen Aufpreis eine sogenannte "Doppelzeit" gebucht werden.
Nach dem Gottesdienst zieht die Trauergemeinde zum Grab. Der Sarg wird in die Gruft abgelassen. Der Geistliche spricht den Segen.
Feuerbestattung
Die Feuerbestattung bedeutet immer die Kremierung des Leichnams. Ob die Einäscherung vor oder nach einer Trauerfeier vollzogen wird, liegt in der Entscheidung der Angehörigen.
Es bieten sich zwei Alternativen an:
Trauerfeier zur Einäscherung
Die Trauerfeier zur Einäscherung findet mit Sarg statt, danach erfolgt die Kremierung und als Abschluß die Urnenbeisetzung.
Auf Wunsch begleitet Sie Ihr Seelsorger zur Urnenbeisetzung.
Trauerfeiern zur Einäscherung können in der Trauerhalle des Hauptfriedhofes und in den Kapellen der Stadtteilfriedhöfe Harleshausen, Nordfriedhof, Waldau und Westfriedhof stattfinden. Auf den übrigen Friedhöfen können aus technischen Gründen leider keine Trauerfeiern zur Einäscherung stattfinden.
Urnenfeier mit anschließender Beisetzung
Die Kremierung findet statt, danach wird der Termin zur Urnenfeier zwischen Angehörigen, Seelsorger und Friedhofsverwaltung abgestimmt. Im Anschluß an die Urnenfeier wird die Urne auf dem Friedhof beigesetzt.
Urnenfeiern sind grundsätzlich auf allen Kasseler Friedhöfen möglich.
Hinweis: Auf dem Hauptfriedhof besteht die Möglichkeit zur Wahl zwischen großer Trauerhalle und kleiner Kapelle.
FRAGEN ZUR TRAUERFEIER
Wer legt den Termin der Trauerfeier fest?
Welcher Zeitrahmen besteht für die Durchführung der Trauerfeier?
Ist eine individuelle Abschiednahme am offenen Sarg vor
der Trauerfeier möglich?
Kann der Sarg in der Friedhofskapelle offen aufgebahrt werden?
Können sich Familienmitglieder an der Gestaltung der Trauerfeier beteiligen?
Können besondere Musikwünsche während der Trauerfeier erfüllt werden?
Können Sarg oder Urne selbst zur Grabstätte getragen werden?
Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Kann man auf einem Friedhof seiner Wahl bestattet werden?
Welche Bestattungsarten gibt es?
1. Wer legt den Termin der Trauerfeier fest?
Die Termine für die Bestattung, Trauerfeier oder
Urnenbeisetzung werden in Absprache zwischen den Angehörigen und
Ihrem Bestatter, dem Geistlichen bzw. Trauerredner und der
Friedhofsverwaltung festgelegt
2. Welcher Zeitrahmen besteht für die Durchführung der Trauerfeier?
Im Regelfall steht für die Trauerfeier in der Friedhofskapelle ein Zeitraum von 25 bis 30 Minuten zur Verfügung
Sind Nachrufe zu erwarten oder soll ein besonderer musikalischer Rahmen für die Feier geschaffen werden, dann ist für geringen Aufpreis die Buchung einer sogenannten Doppelzeit erforderlich. Mit diesem Zeitrahmen sind dann alle individuellen Wünsche möglich. Selbstverständlich muss der Ablauf der Trauerfeier mit dem/der Pfarrer/Pfarrerin bzw. dem Trauerredner abgestimmt werden.
3. Ist eine individuelle Abschiednahme am offenen Sarg vor der Trauerfeier möglich?
Särge dürfen nach dem Bestattungsgesetz
nicht offen in der Friedhofskapelle "ausgestellt werden". Deshalb
stehen auf dem Haupt- und Westfriedhof Abschiedsräume zur
Verfügung, die gegen ein geringes Entgelt vor der Trauerfeier, zur
persönlichen Verabschiedung, genutzt werden können. Bitte
sprechen Sie den Termin mit dem Kapellenpersonal bzw. dem jeweiligen
Friedhofgärtner ab.
4. Kann der Sarg in der Friedhofskapelle offen aufgebahrt werden?
Nein.
5. Können sich Familienmitglieder an der Gestaltung der Trauerfeier beteiligen?
Selbstverständlich können Familienmitglieder
sich an der Gestaltung der Trauerfeier beteiligen. Dazu bedarf es
jedoch der Absprache mit dem Trauerredner bzw. dem Seelsorger. Unter
bestimmten Umständen ist dann auch die Buchung einer sogenannten
Doppelzeit nötig, vgl. Antwort zur Frage 2. In jedem Fall sollten
klare Vorstellungen bestehen über Art und Umfang des eigenen
Beitrages und der Wunsch sollte möglichst frühzeitig dem
Bestatter Ihrer Wahl vorgetragen werden.
6. Können besondere Musikwünsche während der Trauerfeier erfüllt werden?
Ja, aber auch hier ist die frühzeitige Absprache
mit dem Bestatter bzw. dem Seelsorger nötig. Die
Friedhofsverwaltung beschäftigt umfassend ausgebildete
Organisten/innen, die gern bereit sind auf Ihre Wünsche
einzugehen. In allen größeren Friedhofskapellen sind
Möglichkeiten gegeben Musikstücke über eine CD-Anlage
abzuspielen. Auch Liveauftritte von Instrumentalisten und Sängern
sind möglich.
7. Können Sarg oder Urne selbst zur Grabstätte getragen werden?
Sarg- und Urnenträger werden grundsätzlich
von der Friedhofsverwaltung gestellt. Im Falle einer anderen von den
Angehörigen beabsichtigten Regelung muss die Genehmigung der
Friedhofsverwaltung eingeholt werden.
Das Versenken des Sarges und der Urne ist aus Sicherheitsgründen nur durch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung möglich.
8. Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Oft äußern Menschen Wünsche
hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach
Möglichkeit respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im
Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige
daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden,
entscheiden die nächsten Verwandten.
9. Kann man auf einem Friedhof seiner Wahl bestattet werden?
Hier ist zu differenzieren:
Auf den Friedhöfen Hauptfriedhof, Bettenhausen, Harleshausen,
West- und Nordfriedhof können Verstorbene aus allen Kasseler
Stadtteilen bestattet werden. Die übrigen Friedhöfe stehen
aus Platzgründen nur den Verstorbenen aus dem jeweiligen
Bestattungsbezirk zur Verfügung, teilweise auch noch mit
zeitlichen Restriktionen. Genauere Informationen erhalten Sie in der
Verwaltung des Hauptfriedhofes
10. Welche Bestattungsarten gibt es?
Grundsätzlich kann die Bestattung als
Erdbegräbnis oder als Feuerbestattung geschehen. Bei anonymen
Urnenbestattungen ist zu bedenken, dass es später keinen Ort
für die Trauerbewältigung gibt. Deshalb sollten die
Hinterbliebenen gut überlegen, ob sie mit dieser Situation zurecht
kommen können. Die Friedhofsverwaltung Kassel bietet pflegelose
Grabstellen mit Dauerbepflanzung als Alternative zur anonymen
Bestattung an.
