Urnenreihengräber

REIHENGRAB FÜR DIE URNENBESTATTUNG

Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für die Urnenbestattung, die der Reihe nach bestattet und von der Friedhofsverwaltung zugeteilt werden, deshalb ist eine Inanspruchnahme der Gräber erst im Todesfall möglich.

Die Grablage kann von den Angehörigen (Familienmitgliedern) nicht ausgewählt werden. Die Friedhofsverwaltung bepflanzt die Gräber mit einem Bodendecker, der für die Dauer der 20-jährigen Ruhezeit gepflegt wird.

Nach Ablauf der 20-jährigen Ruhezeit werden die Reihengräber durch die Friedhofsverwaltung eingeebnet.  Des Weiteren besteht die Möglichkeit auf besonderen Wunsch der Angehörigen die Gräber gegen Entrichtung einer Verlängerungsgebühr einmalig um weitere 5 Jahre zu nutzen. Nach Ablauf dieser Zeit wird das Grab dann endgültig abgeräumt.

 

ANONYMES URNENREIHENGRAB

Anonyme Urnenreihengräber werden nur auf dem Hauptfriedhof angeboten. Die Beisetzung bzw. Bestattung der Urnen findet auf einer Rasenfläche statt.

Die Lage des Grabes wird den Angehörigen nicht bekannt gegeben. Des Weiteren ist die Begleitung der Urne durch Angehörige zur Beisetzung nicht möglich.

Da bei dieser Grabart die Lage des Grabes nicht mitgeteilt wird, kann es für die Hinterbliebenen zu psychischen Problemen kommen, da für die Trauerbewältigung ein Bestattungsort wichtig ist. Wer diese Bestattungsform wählt, muss sehr genau die Konsequenzen bedenken und überlegen, ob seine Hinterbliebenen später mit dieser Situation umgehen können.

Aus diesem Grund empfiehlt die Friedhofsverwaltung die Bestattung der Urne in einem Urnenreihengrab, da der Kostenunterschied gering ist und die Angehörigen einen Ort zum Trauern haben.


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