Formen der Bestattung

REIHENGRÄBER

Reihengrabstätten sind Grabstätten für die Erd- und Urnenbestattung, die der Reihe nach belegt werden. Erst im Todesfall ist eine Inanspruchnahme der Gräber möglich. Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt und können von der Familie bzw. den Angehörigen nicht ausgewählt werden. Nach Ablauf der 20-jährigen Ruhezeit werden die Reihengräber eingeebnet, können jedoch seit 1998 auf besonderen Wunsch und gegen Gebühr um weitere fünf Jahre genutzt werden. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Gräber eingeebnet.

WAHLGRÄBER

Ein Wahlgrab, seine Lage und die gewünschte Anzahl, kann aus den verfügbaren freien Grabplätzen ausgewählt werden, mit der Folge, ein Recht auf ausschließliche Nutzung der ausgewählten Grabstätte zu erhalten. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf mehrmals um maximal 30 Jahre verlängert werden. Es wird nach ein- und mehrstelligen Wahlgrabstätten unterschieden.

In einer einstelligen Wahlgrabstätte können eine Sarg- und zusätzlich zwei Urnenbestattungen erfolgen. Erst wenn die 20-jährige Ruhezeit abgelaufen ist, kann eine neue Sargbestattung erfolgen. Das Nutzungsrecht gilt im Todesfall für die eigene Person, ihre Angehörigen und deren Rechtsnachfolger.

Wichtig: Nicht alle Grabarten werden auf allen Kasseler Friedhöfen angeboten.

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