Trauerfeier und Beisetzung

FORMEN DER BESTATTUNG

Erdbestattung

Die christliche Trauerfeier mit Seelsorger oder die weltliche Trauerfeier mit Redner, findet in der Friedhofskapelle des Friedhofes statt. Die Dauer der Trauerfeier beträgt im Regelfall 25 bis 30 Minuten. Auf Wunsch der Angehörigen kann gegen geringen Aufpreis eine sogenannte „Doppelzeit“ gebucht werden. Damit ist dann genügend Raum für musikalische Darbietungen, Nachrufe und Ähnliches.

Nach dem Gottesdienst zieht die Trauergemeinde zum Grab. Der Sarg wird in die Gruft abgelassen. Der Geistliche spricht den Segen.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung bedeutet immer die Kremierung des Leichnams. Ob die Einäscherung vor oder nach einer Trauerfeier vollzogen wird, liegt in der Entscheidung der Angehörigen.

Es bieten sich zwei Alternativen an:

Trauerfeier zur Einäscherung

Die Trauerfeier zur Einäscherung findet mit Sarg statt, danach erfolgt die Kremierung und als Abschluß die Urnenbeisetzung. Der Zeitraum zwischen Trauerfeier und Urnenbeisetzung liegt im Regelfall zwischen 7 und 12 Tagen.

Auf Wunsch begleitet Sie Ihr Seelsorger zur Urnenbeisetzung.

Trauerfeiern zur Einäscherung können in der Trauerhalle des Hauptfriedhofes und in den Kapellen der Stadtteilfriedhöfe Harleshausen, Nordfriedhof, Waldau und Westfriedhof stattfinden. Auf den übrigen Friedhöfen können aus technischen Gründen leider keine Trauerfeiern zur Einäscherung stattfinden.

Urnenfeier mit anschließender Beisetzung

Die Kremierung findet statt, danach wird der Termin zur Urnenfeier zwischen Angehörigen, Seelsorger und Friedhofsverwaltung abgestimmt. Im Anschluss an die Urnenfeier wird die Urne auf dem Friedhof beigesetzt.

Urnenfeiern sind grundsätzlich auf allen Kasseler Friedhöfen möglich.

Hinweis: Auf dem Hauptfriedhof besteht die Möglichkeit zur Wahl zwischen großer Trauerhalle und kleiner Kapelle.

Ansichten unserer Kapellen finden Sie hier.


FRAGEN ZUR TRAUERFEIER

 

1. Wer legt den Termin der Trauerfeier fest?
Die Termine für die Bestattung, Trauerfeier oder Urnenbeisetzung werden in Absprache zwischen den Angehörigen und Ihrem Bestatter, dem Geistlichen bzw. Trauerredner und der Friedhofsverwaltung festgelegt

 

2. Welcher Zeitrahmen besteht für die Durchführung der Trauerfeier?
Im Regelfall steht für die Trauerfeier in der Friedhofskapelle ein Zeitraum von 25 bis 30 Minuten zur Verfügung.

Sind Nachrufe zu erwarten oder soll ein besonderer musikalischer Rahmen für die Feier geschaffen werden, dann ist gegen einen geringen Aufpreis die Buchung einer sogenannten Doppelzeit erforderlich. Mit diesem Zeitrahmen sind dann alle individuellen Wünsche möglich. Selbstverständlich muss der Ablauf der Trauerfeier mit dem Pfarrer/ der Pfarrerin bzw. dem Trauerredner / der Trauerrednerin abgestimmt werden.

 

3. Ist eine individuelle Abschiednahme am offenen Sarg vor der Trauerfeier möglich?
Särge dürfen nach dem Bestattungsgesetz nicht offen in der Friedhofskapelle „ausgestellt werden“. Deshalb stehen auf dem Haupt- und Westfriedhof Abschiedsräume zur Verfügung, die gegen ein geringes Entgelt vor der Trauerfeier, zur persönlichen Verabschiedung, genutzt werden können. Bitte sprechen Sie den Termin mit dem Kapellenpersonal bzw. dem jeweiligen Friedhofsgärtner ab.

 

4. Kann der Sarg in der Friedhofskapelle offen aufgebahrt werden?
Nein.

 

5. Können sich Familienmitglieder an der Gestaltung der Trauerfeier beteiligen?
Selbstverständlich können sich Familienmitglieder an der Gestaltung der Trauerfeier beteiligen. Dazu bedarf es jedoch der Absprache mit dem Trauerredner bzw. dem Seelsorger. Unter bestimmten Umständen ist dann auch die Buchung einer sogenannten Doppelzeit nötig, vgl. Antwort zur Frage 2. In jedem Fall sollten klare Vorstellungen bestehen über Art und Umfang des eigenen Beitrages und der Wunsch sollte möglichst frühzeitig dem Bestatter Ihrer Wahl vorgetragen werden.

 

6. Können besondere Musikwünsche während der Trauerfeier erfüllt werden?
Ja, aber auch hier ist die frühzeitige Absprache mit dem Bestatter bzw. dem Seelsorger nötig. Die Friedhofsverwaltung beschäftigt umfassend ausgebildete Organisten/innen, die gern bereit sind auf Ihre Wünsche einzugehen. In allen größeren Friedhofskapellen sind Möglichkeiten gegeben, Musikstücke über eine CD-Anlage abzuspielen. Auch Liveauftritte von Instrumentalisten und Sängern sind möglich.

 

7. Können Sarg oder Urne selbst zur Grabstätte getragen werden?
Sarg- und Urnenträger werden grundsätzlich von der Friedhofsverwaltung gestellt. Im Falle einer anderen von den Angehörigen beabsichtigten Regelung muss die Genehmigung der Friedhofsverwaltung eingeholt werden.

Das Versenken des Sarges und der Urne ist aus Sicherheitsgründen nur durch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung möglich.

 

8. Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.

 

9. Kann man auf einem Friedhof seiner Wahl bestattet werden?
Hier ist zu differenzieren:
Auf den Friedhöfen Hauptfriedhof, Bettenhausen, Harleshausen, Westfriedhof können auch Verstorbene die nicht in Kassel gewohnt haben, bestattet werden. Jede verstorbene Person, die durch Geburt oder frühere Wohnung eine Beziehung zu Kassel hatte, kann auf jedem Kasseler Friedhof bestattet werden. Genauere Informationen erhalten Sie in der Verwaltung des Hauptfriedhofes.

 

10. Welche Bestattungsarten gibt es?
Grundsätzlich kann die Bestattung als Erdbegräbnis oder als Feuerbestattung geschehen. Bei anonymen Urnenbestattungen ist zu bedenken, dass es später keinen Ort für die Trauerbewältigung gibt. Deshalb sollten die Hinterbliebenen gut überlegen, ob sie mit dieser Situation zurecht kommen können. Die Friedhofsverwaltung Kassel bietet pflegelose Grabstellen mit Dauerbepflanzung als Alternative zur anonymen Bestattung an.