Urnengräber

URNENWAHLGRÄBER

Ein Wahlgrab für Urnen kann aus den verfügbaren freien Grabplätzen ausgewählt werden. Lage und Anzahl der Grabstellen werden selbst bestimmt. Man erhält so ein Recht auf ausschließliche Nutzung der ausgewählten Grabstätte, das nach Ablauf verlängert werden kann. Es wird nach ein-, zwei- und vierstelligen Urnenwahlgräbern unterschieden.

Das Nutzungsrecht beträgt für die Beisetzung von

  • 1 Urne – 20 Jahre,
  • 2 Urnen – 25 Jahre,
  • 4 Urnen – 30 Jahre.

Die Mindestmaße einer Urnenwahlgrabstätte sind:

  • 1 Urne und 2 Urnen: 0,80 x 0,80 m
  • 4 Urnen: 1,00 x 1,00 m.

 


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