Ruhewald-Hauptfriedhof

 

 

Auf dem Hauptfriedhof Kassel ist eine neue Grabform „Ruhewald-Hauptfriedhof“ eingeführt worden. Es handelt sich um ein Pendant zu privaten Waldgrabformen.

Diese Grabform nimmt den Grundgedanken der Waldbestattung und die Nähe der Menschen zu Bäumen auf. Eine Verbundenheit, die bereits zu Lebzeiten bei Spaziergängen oder durch berufliche oder sportliche Aktivitäten gesucht wurde. Der Wunsch durch die Bestattung unter einem Baum in das „große Ganze“ einzugehen, ist tiefgreifend im Bewusstsein verankert und verträgt sich durchaus mit christlichen Wertvorstellungen, wie auch anderen Religionen. Dadurch wird eine Verortung des Todes bei gleichzeitiger Wahlmöglichkeit von Namensnennung oder nicht, ermöglicht.
In den Grabfeldern 22, 23 und 24 auf dem Hauptfriedhof, gibt es unter alten Bäumen eine Großzahl von aufgelassenen Gräbern, bei denen die Ruhe- und Nutzungszeit abgelaufen ist, somit bieten sich diese Areale für diese Bestattungsart an.
Diese Felder hatten bislang einen ruhenden musealen und verwaltungsintern denkmalschützerischen Hintergrund, weil hier ab den 50er Jahren eine Belegungsweise praktiziert worden ist, die jedes zweite Grab eine halbe Grablänge nach hinten innerhalb der Reihe eingerückt hat, auch die Größe der Grabsteine wurde aufsteigend innerhalb des Feldes bedacht, so dass das gesamte Feld ein aufgelockertes großzügiges „Gesicht“ zeigte, bei Betrachten vom Fußende aus. Das Einrücken „auf Lücke“ sollte die formale Linienstruktur der Gräber aufheben. Um dies weiterhin erkennbar zu lassen, als gartenhistorisch wertvolles Gestaltungselement der Nachkriegszeit, werden die Grabsteine teilweise erhalten, sie tragen zu einem Gefühl der Vergänglichkeit mit bei.
Beginnend mit dem Feld 23 wird der „Ruhewald-Hauptfriedhof“ eingerichtet, auf Flächen, die nicht in das Rückgabeareal an die Stadt Kassel fallen.

Das bislang erfolgreiche Friedpark-Konzept der Kasseler Friedhöfe nahm noch nicht vollständig den Waldbestattungsgedanken auf. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Unterpflanzungen mit verschiedenen Stauden wie Hedera helix (Efeu), Vinca minor (Kleines Immergrün), Waldsteinia ternata (Teppich-Ungarwurz), Luzula sylvatica (Waldsimse), Pachysandra terminalis (Dickmännchen, japan. Ysander) oder Geranium macrorrhizum (Balkan-Storchschnabel), u. a. werden den Waldcharakter unterstreichen.

Rollstuhlgerechte Wegeverbindungen sind bereits vorhanden. Der vorhandene Baumbestand muss weiterentwickelt und gepflegt werden, sowie die Unterpflanzung mit halbschatten­liebenden Bodendeckern durchgeführt werden. Vereinzelt sind alte Plattenwege wieder zu reaktivieren oder aufzuheben.
Eine Durchführung von Erdbestattungen an gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung festgelegten und ausgewählten Plätzen, ist möglich.
Die Urnen- und Erdbestattungen werden mit dendrologisch fachlichem Abstand zu den Baumwurzeln beigesetzt, damit die Wurzeln nicht geschädigt werden.

Die Anlage der Ruhewald-Areale bietet für die Bürger enorme Vorteile. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist ausgezeichnet, eine fußläufige Erreichbarkeit, auch mit Rollatoren, von den Straßenbahn-Haltestellen „Halitplatz“ und „Hauptfriedhof“ ist gleichermaßen gegeben. Vor dem Friedhof befinden sich öffentliche Parkplätze, Fahrradfahrer können ihre Räder auf dem Friedhof an eigenen Fahrradständern anschließen. Sitzgelegenheiten sind mit Eintritt in den Friedhof von allen Seiten vorhanden, die bis zu den Ruhewald-Abteilungen genutzt werden können und den Friedhof als wichtigen Kommunikationsort unterstützen.
Die Lage der Grabstätten wird locker, ohne vorgegebene Ordnung bzw. vorgegebenes Raster der Friedhofsverwaltung, gestaltet. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Vegetationsbestandes, muss die / der Nutzungsberechtigte die Lage des Grabes, unter Hilfestellung der Friedhofsverwaltung, selbst bestimmen und festlegen. Nach der Festlegung wird die Lage des Grabes im Belegungsplan eingetragen.

Die für die Grabart „Ruhewald“ ausgewählten Grabfelder auf dem Hauptfriedhof, sind Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften. Die hier vergebenen Grabstätten sollen durch die nicht sichtbare Einbettung in die Parkstruktur der Friedhofsanlage, einen naturhaften, landschaftlich hainartigen Waldcharakter aufrechterhalten, der durch die individuelle Gestaltung nicht gestört werden darf. Deshalb sind jegliche Grabmale, Grabein­fassungen, Grabhügel, Grabbeete und Blumenbepflanzungen, Blumenschalen, Grablichter und sonstige ausschmückende Gegenstände nicht gestattet.
Nicht zugelassen sind ferner Stein-, Kies- oder Mulchabdeckungen und jegliches andere bodenabdeckende Material. Das Erscheinungsbild eines Waldes, welches von der Friedhofs­verwaltung vorgegeben wird, muss erhalten bleiben.
Die Grababmessungen werden durch vier Ecksteine, die bodenbündig eingelassen werden, markiert.
Die namentliche Kennzeichnung erfolgt seitens der Friedhofsverwaltung durch eine unauffällige bodenbündige Beschriftungsplakette mit dem Familiennamen und der Grabnummer, die auf einem der Ecksteine angebracht wird.

Auf dem Hauptfriedhof können als Ruhewaldbestattung folgende Grabstätten erworben werden:

  • Urnenwahlgrab mit 1 – 2 Urnen (1 x 1 m),
  • Urnenwahlgrab mit 4 Urnen (1,20 x 1,20 m),
  • 1-stelligen Erd-Wahlgrabes (1,30 m x 2,60 m) oder
  • 2-stelligen Erd-Mehrwahlgrabes (2,80 m x 2,80 m).

Die Gräber sind als pflegevereinfacht zu sehen, so dass die Angehörigen keinen Pflegeaufwand mit diesen Gräbern haben.
Die notwendigen Schnittmaßnahmen an den Gehölzen / Bäumen müssen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht allein der Friedhofsverwaltung Kassel vorbehalten bleiben.

Die Kosten für die Pflege des unmittelbaren Grabumfeldes sind in den Graberwerbsgebühren enthalten.
Bäume, die an ihr natürliches Lebensende kommen oder aus anderen Gründen absterben oder durch Sturmereignisse zerstört wurden, werden, soweit es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, durch geeignete Neuanpflanzungen der Friedhofsverwaltung ersetzt. Die Bäume und Sträucher der Ruhewald-Abteilungen, werden so weit wie möglich bis zu ihrem biologischen Ende erhalten. Sollten Bäume / Sträucher entfernt werden müssen, wird die Neuanpflanzung angestrebt. Eigenanpflanzungen von Bäumen, können in Absprache mit der Friedhofsverwaltung erfolgen, wenn und wo die Platzverhältnisse es zulassen.

Für Urnenbestattungen werden nur vergängliche Aschenurnen als amtliches Behältnis der Krematorien beigesetzt. Ein Ausstreuen der Asche ist nicht gestattet.
Urnenausgrabungen und Umbettungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Auf den Ablauf der Nutzungsrechte wird einmal im Jahr, und zwar zum Toten­sonntag, durch eine öffentliche Bekanntmachung im „Amtsblatt der Stadt Kassel“, hingewiesen.

 

ERWERBSGEBÜHREN:

Erdbestattung:

  • Einzelwahlgrabstätte für 1 Sarg und 2 Urnen: 3.228,00 €
    30 Jahre Nutzungsrecht
  • Mehrwahlgrabstätte für 2 Särge und 4 Urnen: 6.135,00 €
    30 Jahre Nutzungsrecht

Feuerbestattung:

  • Urnenwahlgrabstätte für 1 Urne:   1.551,00 €
    20 Jahre Nutzungsrecht
  • Urnenwahlgrabstätte für 2 Urnen: 1.939,00 €
    25 Jahre Nutzungsrecht
  • Urnenwahlgrabstätte für 4 Urnen: 2.616,00 €
    30 Jahre Nutzungsrecht

(Stand: 01.04.2023)

Zum Herunterladen von Publikationen, Friedhofssatzung und Gebührensatzung, bitte hier klicken.

BERATUNG UND INFORMATIONEN

Hauptbüro der Friedhofsverwaltung
Tel.: 0 56 1 / 9 83 95 – 0
Fax: 0 56 1 / 9 83 95 – 95
E-Mail: info@friedhofsverwaltung-kassel.de

Ansprechpersonen:
Herr Ickenstein (Gärtnermeister)
Frau Vogl
Frau Wrobel
Frau Freye