Informationen
Sehr geehrte Reihengrabnutzer,
nach 20-jähriger Ruhezeit sind Nutzungsrechte von Erd- und Urnenreihengräbern abgelaufen. Es handelt sich um die Gräber von denjenigen Verstorbenen, die im Jahr 2005 bestattet wurden. Die Gräber werden von der Friedhofsverwaltung ab Januar 2026 oberirdisch abgeräumt und eingeebnet. Grabmal und Bepflanzung sind Ihr Eigentum, deshalb sollten Sie bei Interesse, Pflanzen und Gedenksteine bitte bis zum 31. Dezember 2025 vom Grab entfernen. Nach diesem Datum werden die Pflanzen und Steine von der Friedhofsverwaltung entsorgt.
Ausnahmeregelung:
Für interessierte Angehörige gibt es die Möglichkeit das abgelaufene Nutzungsrecht für das Reihengrab einmalig um 5 Jahre zu verlängern. Die Gebühren für die Verlängerung betragen 217,50 €, laut aktueller Gebührensatzung 2024 (Ziffer 10.17.).
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei der Friedhofsverwaltung Kassel – Tel.: 0561 / 98395-0.
34127 Kassel, im September 2025
Friedhofsverwaltung Kassel
gez. Göritz (Dienststellenleiter)
Bitte achten Sie auch auf die Hinweise in den Informationskästen an den Eingängen der Friedhöfe, an den betroffenen Grabfeldern und im „Amtsblatt der Stadt Kassel“.
Hier finden Sie die Aufstellung über die betroffenen Gräber:
Hauptfriedhof:
Erd-Reihengräber:
Abt. 19: Nr. 306 bis einschl. Nr. 344 und Nr. 353 A.
Die einmalig für 5 Jahre verlängerten Erd-Reihengräber in der Abt. 53:
Nr. 65B, 94, 107, 127, 138
Urnen-Reihengräber:
Abt. U11: Nr. 513 bis einschl. Nr. 553
Abt. U69: Nr. 166 bis einschl. Nr. 170
Abt. 56 Sternenkinderfeld: Nr. 1 bis einschl. Nr. 20
Die einmalig für 5 Jahre verlängerten Urnen-Reihengräber in Abt. U11:
Nr. 183.
Friedhof Bettenhausen:
Friedhof Harleshausen:
Friedhof Kirchditmold:
Friedhof Niederzwehren:
Friedhof Nordshausen:
Friedhof Oberzwehren:
Friedhof Rothenditmold:
Friedhof Wahlershausen:
Friedhof Waldau:
Friedhof Wehlheiden:
Nordfriedhof:
Friedhof Wolfsanger:
Westfriedhof: