Wahlgräber

Ein Wahlgrab, seine Lage und die gewünschte Anzahl, kann aus den verfügbaren freien Grabplätzen ausgewählt werden, mit der Folge, ein Recht auf ausschließliche Nutzung der ausgewählten Grabstätte zu erhalten. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf mehrmals um maximal 30 Jahre verlängert werden. Es wird nach ein- und mehrstelligen Wahlgrabstätten unterschieden.

In einer einstelligen Wahlgrabstätte können eine Sarg- und zusätzlich zwei Urnenbestattungen erfolgen. Erst wenn die 20-jährige Ruhezeit abgelaufen ist, kann eine neue Sargbestattung erfolgen. Das Nutzungsrecht gilt im Todesfall für die eigene Person, ihre Angehörigen und deren Rechtsnachfolger.


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