Reihengräber

Reihengrabstätten sind Grabstätten für die Erdbestattung, die der Reihe nach belegt werden. Erst im Todesfall ist eine Inanspruchnahme der Gräber möglich. Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt und können von der Familie bzw. den Angehörigen nicht ausgewählt werden. Nach Ablauf der 20-jährigen Ruhezeit werden die Reihengräber eingeebnet, können jedoch seit 1998 auf besonderen Wunsch und gegen Gebühr um weitere fünf Jahre genutzt werden. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Gräber eingeebnet.